Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kontext von COVID-19 (mit Medien-Dossier)

Die Institutionen wurden verpflichtet, Ihr Angebot aufrechtzuerhalten. Die Eltern aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen und die Kinder daheim zu betreuen. Ungeklärt blieb sowohl Auftrag wie auch die Finanzierung der Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung sind systemrelevant, der öffentliche Auftrag fehlt. Viele Kinderbetreuungseinrichtungen sind existentiell bedroht. Die Corona-Krise wird – bei fehlenden Massnahmen – eine langanhaltende Betreuungskrise nach sich ziehen. Das Bestreben des Bundes seit 2003 die familienergänzende Kinderbetreuung zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen eines Impulsprogramms zu fördern zunichte. Die Umsetzung der bundesrätlichen Weisung liegt ferner bei den Kantonen und Gemeinden und erfolgt dementsprechend uneinheitlich.

Am 15. bzw. 17. April 2020 haben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerates die Motionen «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht» eingereicht. Im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis zum 6. Mai 2020 in der Bernexpo wurden daraufhin Finanzierungshilfen für Kindertagesstätten in der Höhe von CHF 65 Millionen gesprochen. Mit der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) auf die familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020 erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag.

Im Rahmen dieses Dossiers wird die Berichterstattung in den Tagesmedien «nachgezeichnet» und auf weiterführende Informationen verwiesen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben (letzte Aktualisierung, 25. Mai 2020).


Mediendossier (ab März 2020)



Weiterführende Informationen