COVID-19 und frühe Kindheit: Finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung

Im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis zum 6. Mai 2020 bewilligte das Parlament einen Kredit von 65 Millionen Franken zur Entschädigung des durch den neuen Coronavirus bedingten Ausfalls von Elternbeiträgen. Entsprechende Motionen waren von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur beider Räte eingegangen (Motion 20.3128 WBK-NR und Motion 20.3129 WBK-SR «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht», Vgl. Beiträge des Netzwerks Kinderbetreuung Schweiz).

Denn zur Eindämmung des neuen Coronavirus hat der Bundesrat am 16. März 2020 die Kantone angehalten, die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder zu garantieren, die privat nicht betreut werden können. Die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung wurden verpflichtet, Ihr Angebot unter Auflagen aufrechtzuerhalten. Die Eltern aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen und die Kinder daheim zu betreuen. Ungeklärt blieb sowohl Auftrag wie auch die Finanzierung der Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Umsetzung der bundesrätlichen Weisung liegt bei den Kantonen und Gemeinden und erfolgte auf unterschiedliche Weise. Die für die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung entstanden finanziellen Einbussen erwiesen sich als existenzbedrohend. Im Rahmen der Verordnung vom 20. Mai 2020 verpflichtet der Bund die Kanton, den privaten Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für entgangene Betreuungsbeiträge im Zeitraum vom 17. März bis 17. Juni 2020 zu gewähren. Auch die Eltern werden dadurch entlastet, da bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen durch die Institution zurückerstattet werden. Ein Drittel der kantonalen Kosten übernimmt der Bund. Ziel der Unterstützung ist der Erhalt des Betreuungsangebots in bisherigem Umfang. Durch die Finanzhilfen sollen Konkurse und Schliessungen verhindert werden, so dass auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt.

Alle familienergänzenden Kinderbetreuungsinstitutionen mit privater Trägerschaft können ein Gesuch um Finanzhilfen bzw. Ausfallentschädigungen stellen. Der Vollzug erfolgt durch die Kantone.



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