Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach 17 Jahren

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, mit dem Ziel einer verbesserten Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie. Das Impulsprogramm wurde im September 2018 durch das Parlament aufgrund des weiter bestehenden Bedarfs an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten ein drittes Mal bis 31. Januar 2023 verlängert.

Bilanz nach 17 Jahren: 36’567 neue Plätze in Kitas und 26’372 in der schulergänzenden Betreuung

Im Rahmen des Impulsprogramms wurden in den letzten 17 Jahren insgesamt 3'463 Gesuche bewilligt. Von den bewilligten Gesuchen betrafen 1‘890 Kindertagesstätten, 1‘447 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 123 den Bereich der Tagesfamilien und drei Projekteingaben für die Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern in einer Pilotphase. Von den 3'463 bewilligten Gesuche sind per 31. Januar 2020 3'130 bereits abgeschlossen.

Durch die Finanzhilfen wurde mit 1'313 neugegründeten Kindertagesstätten und 965 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung primär die Schaffung neuer Institutionen gefördert. Im Bereich der Tagesfamilien wurden grossmehrheitlich Aus- und Weiterbildungsmassnahmen gefördert. Der Bund unterstützte damit in den letzten Jahren die Schaffung von insgesamt 63’000 neuen Betreuungsplätzen. 218 Gesuche, mit denen bis März 2020 rund 4‘900 Plätze geschaffen werden sollen, sind zurzeit noch in Bearbeitung. Gut ein Drittel der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0- bis 15-Jährige) haben die Kantone Basel-Stadt, Neuchâtel, Zürich, Waadt und Zug am meisten neue Plätze geschaffen.

70% der bewilligten Gesuche wurden durch eine private Trägerschaft eingereicht; bei den übrigen Gesuchen ist die Trägerschaft die öffentliche Hand, in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Gemeinde.

Weitere Informationen:

Bericht des Bundesamt für Sozialversicherung, BSV: Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach siebzehn Jahren. 17.02.2020.