Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach 15 Jahren

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

Bilanz nach 15 Jahren: 33'103 neue Plätze in Kitas und 24'280 in der schulergänzenden Betreuung

Von den in den letzten 15 Jahren bewilligten Gesuchen betrafen 1‘702 Kindertagesstätten, 1‘333 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 122 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen 3 Projekte mit Innovationscharakter.

Bei den Kindertagesstätten und den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wurde hauptsächlich die Schaffung von neuen Institutionen, teilweise aber auch die Erhöhung von bestehenden Angeboten unterstützt. Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert. Zusätzlich wurden 3 Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern unterstützt.

Der Bund unterstützte damit in den letzten 15 Jahren die Schaffung von insgesamt 57‘383 neuen Betreuungsplätzen: 33‘103 in Kindertagesstätten und 24‘280 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. 205 Gesuche, mit denen 4600 weitere Plätze gefördert werden sollen, sind zurzeit noch in Bearbeitung. Gut ein Drittel der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0- bis 15-Jährige) haben die Kantone Basel-Stadt, Neuchâtel, Zürich, Waadt und Zug am meisten neue Plätze geschaffen.

Prioritätenordnung seit Februar 2017 für eine bessere regionale Ausgewogenheit

Da der in dieser Programm-Periode (2015 – 2019) zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit nicht ausreichend ist, ist seit dem 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung in Kraft, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der bis 2019 noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat. Mit der Prioritätenordnung wurden für den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018 80 Prozent der verbleibenden Mittel für Gesuche aus jenen Kantonen reserviert, aus welchen im Vergleich zu anderen Kantonen bisher weniger Finanzhilfen beantragt wurden. Damit strebt das BSV eine grössere regionale Ausgewogenheit bei der Beanspruchung der Mittel an.

Die parlamentarischen Kommissionen wollen das Programm um weitere vier Jahre verlängern

Zwei vom BSV publizierte Evaluationen zu diesen Finanzhilfen kamen Ende 2017 zum Schluss, dass diese wesentlich zur Verbesserung des Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung in der Schweiz und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, jedoch weitere Investitionen notwendig sind. Bereits letzten Herbst lancierte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats eine Kommissionsinitiative, um das Impulsprogramm ab 2019 um weitere vier Jahre zu verlängern. Die WBK des Ständerats stimmte der Initiative auch bereits zu.

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