Kommissionsinitiative zur Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung

Das Impulsprogramm des Bundes für die Angebotssteigerung im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung läuft seit 2003. Ziel des Programms ist es, die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder zu fördern und den Eltern so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu ermöglichen. Es wurde vom Bundesparlament in einer ersten Phase auf acht Jahre (2003 – 2011) und danach jeweils auf vier Jahre (2011-2015, 2015 – 2019) befristet. Zuletzt stimmte das Parlament 2014 einer Verlängerung des Impulsprogramms von Februar 2015 bis Januar 2019 mit einem neuen Verpflichtungskredit von 120 Mio. CHF zu.

In ihrer parlamentarischen Initiative zur Verlängerung des Impulsprogramms um weitere vier Jahre weist die WBK-N auf die positive Bilanz des Programms hin: Seit Beginn des Impulsprogramms im Jahr 2003 wurden mit den vom Bund gesprochenen Geldern im Umfang von 348 Mio. CHF rund 56‘000 neue Betreuungsplätze geschaffen (Stand 1. September 2017). Allein seit 2011 wurden über 24‘200 neue Betreuungsplätze geschaffen.

Die Kommission weist im Initiativtext auch auf die grosse Nachfrage nach den Bundes-Finanzhilfen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze als Indiz für den Erfolg des Impulsprogramms hin: Aufgrund der grossen Nachfrage musste das Eidgenössische Departement des Innern – im Wissen darum, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein würde – auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung für die Gelder erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.

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