Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Weitere Investitionen sind notwendig

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein bis Ende Januar 2019 befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können.

Das BSV hat nun zwei neue Berichte publiziert, in denen die Finanzhilfen aus verschiedenen Blickwinkeln evaluiert werden:

  • Evaluation des Impulsprogramms: In diesem Bericht wird der Frage nachgegangen, ob das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung heute der Nachfrage entspricht. Die Evaluation zeigt auf, dass das bestehende Angebot die aktuelle Nachfrage nach wie vor nicht zu decken vermag. Zudem sind die Betreuungskosten der Eltern zu hoch und das Angebot ist zu wenig auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die von National- und Ständerat im Juni 2017 beschlossenen neuen Finanzhilfen für ein bedarfsgerechteres und bezahlbares Kinderbetreuungs-Angebot setzen somit am richtigen Ort an: Mit ihnen sollen die Betreuungskosten der Eltern gesenkt und die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden.
  • Evaluation der Nachhaltigkeit der Finanzhilfen: Dieser Bericht geht der Frage nach, inwiefern die im Rahmen des Impulsprogramms gesprochenen Finanzhilfen eine langfristige Verbesserung des Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung bewirken. Die Studie zeigt auf, dass viele der Anbieter ihre Kinderbetreuungs-Plätze ohne die Finanzhilfen nicht oder nur in einem deutlich geringeren Ausmass hätten schaffen können. Zudem wirken die Finanzhilfen langfristig: 96% der Kindertagesstätten und 94% der Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung sind auch nach Auslaufen der finanziellen Unterstützung noch in Betrieb. Mit dem Impulsprogramm konnte damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden.

Das Gesamtfazit lautet also, dass die Finanzhilfen im Rahmen des Impulsprogramms des Bundes grosses Potenzial haben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Wenn das Bundesprogramm jedoch 2019 ausläuft, werden nach wie vor Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung bestehen, welche die Kantone und Gemeinden alleine kaum zu schliessen vermögen.

Dass weitere Investitionen in den Ausbau des Angebots familienergänzender Kinderbetreuung notwendig sind, sah vor kurzem auch die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) so: Sie lancierte eine Kommissionsinitiative, mit der sie das bis 2019 befristete Impulsprogramm des Bundes für die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen ein weiteres Mal um vier Jahre verlängern will.

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