Steuerabzüge: Uneinige Räte beim Kinderabzug

Das Geschäft 18.050 behandelt die steuerliche Berücksichtigung von Drittbetreuungskosten. Beide Räte stimmen höheren Steuerabzügen für Drittbetreuungskosten zu. Die Vorlage war eine Folge der Fachkräfteinitiative. Sie beabsichtigte, die Erwerbsanreize, insbesondere für gut qualifizierte Mütter, zu stärken und Familien bei anfallenden Drittbetreuungskosten steuerlich zu entlasten. Damit sollte also vermieden werden, dass zusätzliche Erwerbsarbeit (Doppelverdienst) infolge der Steuerprogression unrentabel wird. Die resultierenden Steuerausfälle sollen mittelfristig durch positive Beschäftigungsimpulse (eine höhere Erwerbsbeteiligung) kompensiert werden.

Im Nationalrat wurde aber eine zusätzliche Änderung zum Geschäft des Bundesrats eingebracht und der allgemeine Kinderabzug von 6'500 auf 10'000 Franken angehoben. Im Ständerat fand die Änderung keine Mehrheit, sie wurde vergangenen Dienstag durch den Nationalrat aber erneut bestätigt. Wann das Geschäft weiterbehandelt wird ist noch unklar.

Die Erhöhung des Kinderabzugs wird kritisiert, da sie vorwiegend gutverdienende Familien steuerlich entlastet. So zahlen ärmere Familien meist keine oder nur wenig Bundessteuern. Eher würde ihre Situation durch Prämienverbilligungen oder eine Reduktion auf ihrem geschuldeten Steuerbetrag (Beispiel Kanton Basel-Landschaft: je kleiner das Einkommen, desto höher der Abzug) verbessert. Des Weiteren sind die finanziellen Folgen für den Bund einschneidend: Führt die Erhöhung der Drittbetreuungskosten zu einem fehlenden Steueraufkommen von 10 Mio. CHF, betragen diese bei der Erhöhung des Kinderabzug 350 Mio. Franken. Es wird daher kritisiert, dass die Steuerreduktionen nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, anstatt Familien gezielt zu entlasten.

Medienberichte:
Tages-Anzeiger, 17.09.2019
NZZ, 18.09.2019
Tages-Anzeiger, 18.09.2019