Höhere Steuerabzüge für Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung: Nationalrat sagt Ja

Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Heute sind es 10'100 Franken. Der Bundesrat initiierte diese Gesetzesänderung im Rahmen seines Ziels, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern und die Erwerbsbeteiligung von gut qualifizierten Personen, insbesondere Müttern, zu steigern.

Ursprünglich war in der Vorlage des Bundesrats vorgesehen, dass auch die Abzüge für Drittbetreuungskosten bei den kantonalen Steuern schweizweit harmonisiert werden sollen. Heute sind die Abzugsmöglichkeiten für Eltern je nach Kanton sehr unterschiedlich. Aufgrund des Widerstands der Kantone in der Vernehmlassung gegen eine solche neue Bundesregelung, liess der Bundesrat dieses Vorhaben jedoch wieder fallen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Anpassung bei den direkten Bundessteuern kurzfristig zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken führen wird. Mittelfristig rechnet er aber mit 2’500 neuen Vollzeitstellen, wodurch die Einbussen wettgemacht würden.

Im Nationalrat fand die Vorlage des Bundesrats nun breite Zustimmung, einzig die SP und die SVP kritisierten die Vorlage – wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen: Linke Kreise hatten die Massnahme bereits in der Vernehmlassung kritisiert: Eine Entlastung der Eltern von den hohen Kosten der familienergänzenden Betreuung sei zwar zu begrüssen sei, jedoch müssten entsprechende Massnahmen für sämtliche Bevölkerungsgruppen zugänglich sein, auch und gerade für sozio-ökonomisch schlechter gestellte Familien. Da Familien mit tieferem Einkommen kaum oder wenig direkte Bundessteuer bezahlen, können diese nicht von der Abzugsmöglichkeit Gebrauch machen. Die SP forderte daher, anstatt Steuerabzüge ein Gutschriften-System für die Betreuungskosten zu schaffen, bei dem jede Familie für jedes Kind eine Gutschrift erhält. Der Antrag hatte jedoch im Parlament keine Chance.

Die VertreterInnen der SVP stellten sich gegen die Gesetzesänderung, weil sie dadurch die Betreuung innerhalb der Familie benachteiligt sehen – für diese kann schliesslich kein Steuerabzug gemacht werden. Mit ihrer «Familieninitiative» hatte die SVP schon 2013 gleiche Abzüge für alle verlangt, also auch für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und dadurch keine Drittbetreuungskosten haben. Eine klare Mehrheit des Nationalrats war jedoch der Meinung, dass nur effektive Ausgaben auch abzugsberechtigt sein sollten.

Zwar konnte die SVP die höheren Abzüge für die familienergänzende Betreuung nicht verhindern, dafür brachte sie gemeinsam mit CVP und BDP einen Antrag durch, mit dem der allgemeine Kinderabzug bei der Bundessteuer für alle Familien von 6’500 auf 10’000 Franken steigt.

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