Deutschland: Umsetzung des 'Gute-KiTa-Gesetzes' in den Bundesländern

Die Bundesländer haben die Autonomie zu entscheiden, in welchen von den durch den Bund vorgegebenen Handlungsfeldern investiert und welche Massnahmen ergriffen werden sollen. Eine Umfrage der deutschen Presseagentur unter den Bundesländern hat ergeben, dass nebst der finanziellen Entlastung und teils gänzlichen Befreiung von Betreuungskosten die Mittel vielfach für mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und längere Öffnungszeiten eingesetzt werden sollen. Die Bundesgelder stehen aber erst bereit, wenn alle 16 Bundesländer eine individuelle Vereinbarung mit dem Bund abgeschlossen haben. Bis Anfang September 2019 sollen bei 10 von 16 Bundesländern die notwendigen Vertragsunterzeichnungen erfolgt sein.

Einige Beispiele für geplante Massnahmen aus den Bundesländern:

  • Mecklenburg-Vorpommern plant die komplette Beitragsfreiheit
  • Rheinland-Pfalz wird ab dem zweiten, Bremen ab dem dritten Lebensjahr kostenlose Betreuung anbieten
  • Brandenburg weitet die Beitragsfreiheit um zusätzliche 18'000 Plätze für Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen aus (insgesamt 43'000 kostenlose Kita-Plätze)
  • Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen beabsichtigen einen besseren Betreuungsschlüssel (d.h. ein besseres Betreuungsverhältnis)
  • Baden-Württemberg schafft 660 neue Stellen für Erzieherinnen und Erzieher
  • Niedersachen und Sachsen setzen die finanziellen Mittel für Personalmassnahmen und eine bessere Betreuung ein

Weitere Informationen:

Bericht des Deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.08.2019

Medienberichterstattung:

Focus, 28.07.2019

Der Spiegel, 31.07.2019

Die Süddeutsche, 31.07.2019

Neue Osnabrücker Zeitung, 31.07.2019