Deutschland: 5.5 Milliarden Euro für die Kinderbetreuung durch das "Gute-Kita-Gesetz"

Ziel des Gesetzes sei es, die Kitagebühren zu senken, den Betreuungsschlüssel zu verbessern sowie bedarfsgerechte Kita-Öffnungszeiten zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, sieht das Gute-Kita-Gesetz eine Staffelung der Elternbeiträge vor. Künftig sollen nicht nur, wie bisher, Hartz-IV-Empfänger von den Kitagebühren befreit werden, sondern neu auch Bezügerinnen und Bezüger von Wohngeld und Kinderzuschlag. Familien mit geringen Einkommen sollen so nicht zusätzlich mit hohen Gebühren belastet werden.

Um das Gute-Kita-Gesetz zu finanzieren, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Bundesländer in den Jahren 2019 bis 2022 einen höheren Teil am Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten, insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Mittels Verträgen sollen die Länder dazu verpflichtet werden, die zusätzlichen Gelder in Massnahmen für eine bessere Kitaqualität zu investieren. Aufgrund der unterschiedlichen Kitalandschaften in den jeweiligen Bundesländern werden die Mittel in unterschiedliche Massnahmen investiert, z.B. in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder in die Anpassung der Öffnungszeiten an die Bedürfnisse der Eltern. Lediglich die soziale Staffelung der Elternbeiträge an die Kitagebühren ist bundesweit verpflichtend.

Das Bundesfamilienministerium möchte das Gesetz auf Anfang 2019 in Kraft treten. Das Engagement des Bundes beschränkt sich bisher auf die Jahre 2019 bis 2022. Der deutsche Bundestag (Parlament) und der Bundesrat (gesetzgeberisches Mitwirkungsorgan der deutschen Bundesländer) haben Mitte Oktober die Beratung des Gesetzes begonnen.

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