Kanton Schaffhausen: Entlastung der Eltern von Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung sichergestellt werden. Mit der Einführung von Betreuungsgutschriften an die Eltern soll sichergestellt werden, dass Eltern künftig weniger hohe Kosten für familienergänzende Betreuungsplätze tragen. Die Höhe der Gutschrift soll in der Regel einen Viertel der Betreuungstarife betragen.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will damit die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter fördern. Bisher fehlte dazu die gesetzliche Grundlage, der Kanton kannte lediglich eine gesetzliche Regelung für Kinder ab dem Schuleintritt. Die Finanzierung soll aus dem Abschluss der Staatsrechnung 2018 gebildet werden. Weitere Finanzhilfen für die ersten drei Jahre fragte die kantonale Regierung mit einem Gesuch beim Bund an. Der Bund unterstützt seit dem 1. Juli 2018 Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Über die Festsetzung eines Maximalbetrags pro Betreuungshalbtag und Kind soll der jährlich vom Kanton mittels Betreuungsgutschriften ausbezahlte Subventionsbeitrag bei 2 Millionen Franken begrenzt werden.

Aus den Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung erhofft man sich verschiedene positive Effekte. Einerseits soll damit die Familienfreundlichkeit im Kanton verbessert werden, anderseits soll aus der gesteigerten Standortattraktivität ein volkswirtschaftlicher und finanzieller Nutzen resultieren. Ausserdem ermöglicht der Zugang zu bezahlbaren Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung es den Erziehungsberechtigten, Familie und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren sowie ihre beruflichen Qualifikationen zu erhalten oder sie weiterzuentwickeln.

Medienberichte:
Wochenblatt, 13.06.2019
NAU, 12.06.2019

Weitere Informationen:
Vorlage des Schaffhauser Regierungsrats, 12.06.2019