Bundesrat regelt die Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung

Beim Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um Finanzhilfen des Bundes, die auf den quantitativen Ausbau von Betreuungsplätzen abzielen. Das Programm wurde 2003 initiiert und seither mehrfach verlängert. Es wird nun erneut bis 2023 mit einem Kredit von 124,5 Millionen Franken verlängert.

An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 beschloss der Bundesrat dazu verschiedene Verordnungsänderungen, welche die nächste Periode des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung regeln. Insbesondere wurde geregelt, wann Gesuche für Finanzhilfen gestellt werden können. Die Verlängerung des Impulsprogramms tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Neue Gesuche um Finanzhilfen zum Ausbau von Betreuungsplätzen können von Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung ab diesem Datum eingereicht werden. Der letzte Tag für die Eingabe von Gesuchen ist der 30. Januar 2023.

Bedarf für mehr Betreuungsplätze ist nach wie vor hoch

Die Nachfrage in den Kantonen nach familienergänzender Kinderbetreuung ist nach wie vor hoch und nicht gedeckt. Zwar haben einige Regionen ihr Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren ausgebaut, in anderen Regionen bestehen aber noch grosse Lücken (vgl. Evaluationsbericht und Bilanz zum Impulsprogramm des Bundesamts für Sozialversicherungen). Vor allem in ländlichen Gemeinden und Deutschschweizer Städten ist der ungedeckte Bedarf hoch; dies betrifft zudem vor allem den Bereich der schulergänzenden Betreuung. Die vom Parlament beschlossene Verlängerung des Impulsprogramms ist daher wichtig, um insbesondere diese bestehenden Lücken zu schliessen.

Verschiedene Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung ist abzugrenzen von weiteren Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die letztes Jahr vom Parlament beschlossen wurden: Neue Finanzhilfen wurden geschaffen, um die hohen Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung zu senken und um das Betreuungsangebot besser an die Bedürfnisse berufstätiger Eltern anzupassen. Sowohl das Impulsprogramm als auch die neuen Finanzhilfen (ab Juli 2018 in Kraft) werden im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.

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