Stadt Zürich: HortleiterInnen verlieren vor Bundesgericht

Die HortleiterInnen hatten zusammen mit dem vpod gegen eine neue Ferienregelung geklagt, weil sie faktisch eine Lohnkürzung darstellt (mehr arbeiten bei gleichem Lohn). Das Verwaltungsgericht hatte den Hortleitungspersonen Recht gegeben, das Bundesgericht folgte diesem Urteil nicht, sondern entschied, dass eine Ferienkürzung nicht mit einer Lohnkürzung gleichzusetzen sei (vgl. Beitrag vpod Zürich zum Bundesgerichtsentscheid).