Stadt Zürich: Urteil zur Ferienkürzung des Hortpersonals wird weitergezogen

Der Streit um die Anstellungsbedingungen zwischen der Stadt Zürich und dem Hortpersonal dauert nun schon seit 2013 (die Limmattalerzeitung berichtete 2014). Laut der Gewerkschaft vpod, die den Entscheid im Namen der Hortnerinnen vom Bezirksgericht an das Verwaltungsgericht weiterzog, käme die Ferienkürzung einer Kürzung des Lohnes um 2.1-6.8% gleich (vgl. www.ausbau-mit-qualitaet.ch). Das Verwaltungsgericht stimmte in diesem Punkt zu und bezeichnete die Ferienkürzung als Diskriminierung, welche rückgängig gemacht werden müsse. Wie der vpod betont, verschlechtere die Ferienkürzung die Anstellungsbedingungen des Hortpersonals, das durch den rasanten Ausbau der Horte ohnehin schon stärker belastet werde.

Nun hat die Stadt entschlossen, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen. Es soll geprüft werden, inwiefern die Ferienkürzung eine frauenspezifische Diskriminierung darstelle.

Näheres zum Thema gibt es auf der Website des vpod und in den Medien.