Bundesrat: Ausdehnung der Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wie in seiner Vernehmlassungsantwort ausgeführt, unterstützt das Netzwerk Kinderbetreuung zwar die national einheitliche Regelung von Melderechten und -pflichten. Es lehnt aber die Ausdehnung der Meldepflicht auf sämtliche Personen, die regelmässig mit Kindern in Kontakt sind, ab. Es müsste vielmehr darum gehen, diese Fachpersonen (z.B. in der Kinderbetreuung und im Frühbereich) durch eine Informations- und Weiterbildungsoffensive sowie mit gezielter lokaler Vernetzung zu befähigen, von ihrem Melderecht wirkungsvoll Gebrauch zu machen.

Bereits heute haben Personen in amtlicher Tätigkeit (etwa Lehrer oder Sozialarbeiter) die Pflicht, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung Meldung an die Kindesschutzbehörde (KESB) zu erstatten. Neu soll die Meldepflicht für alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben und deshalb eine besondere Beziehung zu ihnen pflegen (vgl. Gesetzesentwurf). Das betrifft neu auch Fachpersonen der Kinderbetreuung.

Entgegen des Vernehmlassungsentwurfs soll die Meldepflicht ausdrücklich nur auf solche Fachpersonen ausgedehnt werden, die beruflich mit Kindern arbeiten. Personen, die lediglich im Freizeitbereich tätig sind (z.B. Sporttrainerinnen und -trainer), sind davon nicht betroffen. Sie haben aber weiterhin, wie auch heute schon, ein Melderecht. Diese Einschränkung begrüsst das Netzwerk Kinderbetreuung und auch, dass die Meldepflicht nur dann besteht, wenn die Fachperson dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen kann.

Begrüssenswert ist die Änderung für Personen, die dem Berufsgeheimnis des Strafgesetzbuches unterstehen. Für diese soll neu ein Melderecht - nicht aber eine Meldepflicht - gelten. Im Gegensatz zum Vernehmlassungsentwurf wird das Melderecht für alle Berufsgeheimnisträger vorgesehen (Ärzte, Psychologen, Anwälte, etc.).


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