Vernehmlassungsantwort des Netzwerks zur Änderung des ZGB betreffend Kindesschutz

Die Ausdehnung der Meldepflicht bringt nicht grundsätzlich eine Verbesserung des Kindesschutzes. Wenn es heute Unterlassungen gibt, dann nicht, weil es keine Meldepflicht gibt, sondern weil viele Personen nicht über nötige Erfahrung und Wissen verfügen. Daher ist die Aus- und Weiterbildung zentral. Einschlägige Erfahrungen im Kindeschutzbereich zeigen, dass die Früherfassung und richtige Einschätzung von Gefährdungssituationen nur funktioniert, wenn die Fachpersonen für diese Frage immer wieder sensibilisiert werden und über neue Erkenntnisse informiert werden. Eine entsprechende Aus- und Weiterbildung ist daher zwingend und sollte im Gesetz Eingang finden. Ebenso wichtig ist die lokale Vernetzung der Akteure, um einen guten Kindsschutz zu gewährleisten - auch diesem Punkt wird in der Vorlage zu wenig Rechnung getragen.

Das Netzwerk lehnt deshalb die Ausdehnung der Meldepflicht auf sämtliche Personen, die regelmässig mit Kindern in Kontakt sind (dazu gehören auch diverse Personen im Frühbereich und der Kinderbetreuung), ab. Es würde hingegen begrüssen, wenn durch eine Informations- und Weiterbildungsoffensive sowie gezielte lokale Vernetzung solche Personen befähigt werden, von ihrem Melderecht wirkungsvoll Gebrauch zu machen (vgl. Vernehmlassungsantwort).