Empfehlung für Annahme des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs

Gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation haben im Jahr 2013 weltweit 79 der 167 Länder einen Vaterschaftsurlaub in ihrer Gesetzgebung verankert. Obwohl in den europäischen Ländern grundsätzlich ein Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub besteht, wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zur Einführung eines gut bezahlten Vaterschaftsurlaubs für Arbeitnehmer bis August 2020 verpflichtet. Zudem müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits heute einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten pro arbeitnehmenden Elternteil vorsehen, von denen mindestens ein Monat nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist. Über die Vergütung dieses Elternurlaubs entscheiden die Mitgliedsstaaten jedoch selbst. In der Schweiz besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein im Bundesrecht geregelter Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub.

Während erwerbstätige Mütter in der Schweiz nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben, beschränkt sich der Anspruch erwerbstätiger Väter auf ein bis zwei Freitage.

Bei Annahme der Vorlage zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub wird den erwerbstätigen Väter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes gewährt. Der Erwerbsausfall im Vaterschaftsurlaub erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie beim Mutterschaftsurlaub und beträgt 80% des durchschnittlichen Lohns bis maximal CHF 196 pro Tag. Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) und dementsprechend weitgehend mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierfür wird der Beitrag an die Erwerbsersatzordnung um 0.05 auf 0.5 Lohnprozente erhöht (d.h. 50 Rappen pro CHF 1'000 Lohn). Die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung ermöglicht, dass auch für kleinere und mittlere Unternehmen ein bezahlter Vaterschaftsurlaub finanzierbar ist. Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub belaufen sich nach Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen auf jährlich CHF 230 Millionen.

Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ermöglicht die Beteiligung aller Väter an der Kinderbetreuung und unterstützt eine ausgeglichene Familienentwicklung.

Bei Annahme der Vorlage bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten, voraussichtlich per 1. Januar 2021.


Weitere Informationen
Bundesamt für Sozialversicherungen. Bundesrat empfiehlt zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zur Annahme ermöglicht die Beteiligung der Väter an der Betreuung des Kindes.

Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Vaterschaftsurlaub im internationalen Vergleich.

Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.