Motionen beider Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur für eine Anpassung der COVID-19-Verordnung Familienergänzende Kinderbetreuung

An der ausserordentlichen Session hatten National- und Ständerat auf Antrag beider Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur beschlossen (Motionen 20.3128 und 20.3129 «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht»), Finanzhilfen im Umfang von insgesamt 65 Millionen Franken zugunsten der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren. Die gesprochene Unterstützung zur Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie kommt jedoch nicht überall an. Dies gründet darin, dass gemäss bundesrätlicher Verordnung die familienergänzenden Betreuungsinstitutionen, welche von der öffentlichen Hand betrieben werden, bei der Vergabe von Hilfsgeldern nicht berücksichtigt werden bzw. kein Anrecht auf Entschädigung der entgangenen Betreuungsbeträge haben.

Die WBK-N hat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen eine Motion einzureichen, die vom Bundesrat verlangt, die COVID-19-Verordnung zur familienergänzenden Kinderbetreuung anzupassen. Ziel der Motion 20.3917 «Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020. Überdenken der Umsetzung» ist es, dass auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten, oder gar von der öffentlichen Hand betrieben werden. Die Forderung ist demnach entgegen der getroffenen Entscheidung des Bundesrats, nur private mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Die Motion wurde am 02.07.2020 eingereicht und ist gleichlautend mit jener der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats 20.3912 vom 26.06.2020.