Ständerat befürwortet Betreuungsurlaub für Eltern schwer kranker Kinder

Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wurde der Betreuungsurlaub ohne Gegenstimme im Ständerat angenommen. Damit werden Eltern unterstützt, die ihre kranken Kinder betreuen. Die Eltern können den bis zu 14-wöchigen Betreuungsurlaub innerhalb von 18 Monaten nach Geburt frei unter sich aufteilen und tageweise oder am Stück beziehen. Die Regelung findet auch Anwendung, wenn Kinder im Spital sind. Die Finanzierung des Kinderbetreuungsurlaubs erfolgt über die Erwerbsersatzordnung (EO). Zugleich bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Ferientage pro Jahr, wenn andere Angehörige (d.h. Familie oder Lebenspartner*innen) gepflegt werden.

Die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass Angehörige jährlich bis zu 80 Millionen (2016) Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen leisten. Infolge der demografischen Entwicklung der Gesellschaft wird der Aufwand für die Pflege- und Betreuungsarbeit weiter zunehmen. Das neue Bundesgesetz wird in dieser Hinsicht für etwas Entlastung sorgen.

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