Junge Erwachsene haften nicht mehr für frühere unbezahlte Krankenkassenprämien

Bereits 2017 wurde der Bundesrat mit der Motion Heim (17.3323) aufgefordert, das Krankenversicherungsgesetz dahingehen zu ändern, dass Eltern die Schuldner der Prämie des unterhaltsberechtigten Kindes sind und dies auch bleiben, wenn die Unterhaltspflicht weggefallen ist. Der Bundesrat hingegen sah nur begrenzten Handlungsbedarf und verwies u. a. auf die stark ansteigenden unbezahlten Prämien. Daraufhin wurde die Motion Brand (18.4176) eingereicht, die nochmals unterstrich, dass volljährige Kinder nicht in ‘Solidarhaftung’ mit den Eltern genommen werden sollen.

Nach dem Nationalrat in der Sommersession hiess nun auch der Ständerat die beiden Motionen gut. Der Bundesrat beabsichtigt nun im Gesetz zu verankern, dass die Eltern Schuldner der Prämien des Kindes bleiben, wenn das Kind volljährig wird und die Unterhaltspflicht endet. Damit können junge Erwachsene nicht mehr länger für ihre früheren unbezahlten Prämienrechnungen, als sie noch Kinder waren, belangt werden.

Medienberichte:
Eltern sollen Schuldner unbezahlter Kinderprämien bleiben (SDA, 04.12.2019)
Junge Erwachsene sollen nicht für unbezahlte Kinderprämien haften (SRF, 04.12.2019)