Der Bundesrat spricht sich für eine Adoptionsentschädigung aus

Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) sieht vor, dass erwerbstätige Eltern, die ein bis zu vier Jahre altes Kind adoptieren, einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub beziehen können. Die 14 Tage Urlaub müssten innerhalb eines Jahres nach der Adoption bezogen werden. Die Adoptiveltern könnten wählen, wer von ihnen den Urlaub bezieht oder ob sie den Urlaub aufteilen wollen. Für Eltern, die das Kind der Partnerin oder des Partners (Stiefkinder) adoptieren, ist keine Entschädigung vorgesehen.

Der Adoptionsurlaub soll, wie bereits die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden. Ein solcher Urlaub würde schätzungsweise 110 000 Franken pro Jahr kosten. Der EO-Beitragssatz müsste dafür nicht erhöht werden.

Nachdem das Parlament die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen hat, erachtet es auch der Bundesrat als angezeigt, allen Eltern den gleichen Anspruch auf einen entschädigten Urlaub zu garantieren – unabhängig davon, ob sie die leiblichen Eltern oder Adoptiveltern ihrer Kinder sind. Mit einem solchen auf Bundesebene geregelten Urlaub würde eine familien- und gesellschaftspolitische Lücke geschlossen. Gemäss der Begründung des Bundesrats stellt ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub für keine Betriebe Probleme dar und angesichts der sinkenden Zahl an Adoptionen in der Schweiz und dem dadurch kleinen Kreis von Anspruchsberechtigten stellt ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub eine vertretbare Belastung für die EO dar. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, den Gesetzesentwurf anzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

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