Die beiden Städteinitiativen Bildung und Sozialpolitik verabschieden Resolution für eine Politik der frühen Kindheit

Die Sozial- und Bildungsvorsteher/innen zahlreicher Städte haben die Situation in der Frühen Förderung an der Herbsttagung der Städteinitiative Bildung und der Städteinitiative Sozialpolitik diskutiert. Die Städte haben in den letzten 15 Jahren umfangreiche Erfahrungen im Aufbau von Angeboten in der frühen Förderung gesammelt und können den dringenden Handlungsbedarf deshalb präzise benennen. In vielen Kantonen sind die Städte und Gemeinden hauptsächlich für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) zuständig und erbringen umfangreiche Leistungen in diesem Bereich.

Resolution «Städte für eine Politik der frühen Kindheit»
In Anlehnung an die im Februar 2019 publizierten Empfehlungen der UNSECO-Kommission «Für eine Politik der frühen Kindheit» haben die Städteinitiativen Bildung und Sozialpolitik die gemeinsame Resolution «Städte für eine Politik der frühen Kindheit» verabschiedet. Die Resolution gilt als Zeichen, dass alle Kinder in der Schweiz nach Bedarf Zugang zu Angeboten der frühen Förderung haben sollen. Dafür fordern die Städte eine stärkere Koordination der Kantone und ein grösseres Engagement des Bundes.

Mit der Resolution fordern die Städte zudem, dass die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz weiter systematisiert werden soll, indem sich die Kantone stärker koordinieren und sich auf verbindliche Minimalstandards verständigen. Die Städte und Gemeinden tragen heute einen grossen Teil der Ressourcen zur Förderung der Angebote in der frühen Kindheit. Der weiter notwendige Ausbau benötig finanzielle Beteiligung weiterer Akteure, wie des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft.

Fünf gemeinsame Forderungen der Städte

  1. Klare Zuständigkeiten auf allen föderalen Ebenen und Bereitstellung des erforderlichen Budgets für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.
  2. Direkter Zugang der Städte und Gemeinden zu finanziellen Mitteln von Bund und Kantonen.
  3. Beiträge der Arbeitgeber an der Finanzierung qualitativ hochwertiger FBBE-Angebote.
  4. Schaffen einer Grundlage in der Bundesverfassung, welche eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden für die FBBE festhält.
  5. Erarbeitung eines FBBE-Konkordats, in welchem die Kantone Mindeststandards und die gemeinsame Kooperation regeln.

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