Kanton St. Gallen: Investitionen in familienergänzende Betreuung als Ausgleichsmassnahme zur Steuerreform

Zur Umsetzung der STAF-Vorlage in St. Gallen hat das Parlament, der St. Galler Kantonsrat, ein Massnahmenpaket erarbeitet. Dieses wird nun ab 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das Paket sieht nach Massgabe der Bundesvorlage diverse steuerliche Entlastungsmassnahmen insbesondere für Unternehmen, aber auch für natürliche Personen vor. Unter anderem wird für Unternehmen die Gewinnsteuerbelastung gesenkt und für Privatpersonen steigen die möglichen Abzüge bei den Versicherungsprämien und beim Pendlerabzug.

Zu den Massnahmen gehören auch verschiedene sozialpolitische Interventionen, die den Familien zu Gute kommen sollen: So wird die Kinderzulage um 30 Franken auf 230 Franken erhöht, die Ausbildungszulage für Jugendliche auf 280 Franken.

Weiter will der Kanton in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung investieren: Das zuständige kantonale Departement des Innern erarbeitet zurzeit eine Gesetzesvorlage zur Verwendung von Steuermehreinnahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Familien sollen möglichst direkt in Form tieferer Tarife profitieren. Spätestens Anfang 2020 wird die Regierung die Vorlage dem Kantonsrat vorlegen.

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