Schutz von Minderjährigen bei Film und Videospielen: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Neues Gesetz für Schutz von Minderjährigen bei Film und Videospielen

Ziel des neuen Gesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen (JSFVG) ist es, Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten mit Gewalt- oder Sexdarstellungen in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Das Gesetz soll schweizweit alle Kinos, Videotheken, den Online-Handel, Verkaufsstellen und Videoportale zur Alterskennzeichnung und Alterskontrolle verpflichten. Die neue Regelung zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung und -kontrolle sollen in erster Linie von der Film- und Videospielbranche entwickelt werden.

Beim Schutzniveau für Video- und Gameplattformen im Internet orientiert sich der Bundesrat an der soeben revidierten EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der Europäischen Union. Das Alter eines Nutzers müsste von den Plattformen überprüft werden. Weiter ist vorgesehen, dass die Plattformdienste ein System für Eltern einrichten, damit ungeeignete Inhalte, welche für Minderjährige nicht geeignet sind, von diesen gemeldet werden können. So soll ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleistet werden.

Plattform „Jugend und Medien“

Ziel eines modernen Kinder- und Jugendschutzes soll es sein, Minderjährige durch regulierende Massnahmen vor Medieninhalten zu schützen, welche ihre Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Seit einigen Jahren fördert der Bund den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien von Kinder und Jugendlichen in der Schweiz mit der Plattform „Jugend und Medien“. Mittels dieser Plattform soll die Medienkompetenz von Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen gefördert werden und sie dabei unterstützen, im Medienalltag eine aktive Begleitfunktion wahrzunehmen.

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