Kantone Nidwalden und Schwyz: Eintrittsalter in den Kindergarten soll wieder erhöht werden

Grundsätzlich sind die Kantone für die Bestimmung des Eintrittsalters eines Kindes in den Kindergarten zuständig. Durch die Harmonisierung der Schule mittels HarmoS-Konkordat haben 17 Kantone den 31. Juli als Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten gewählt. Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag das entsprechende Alter, treten sie bei Beginn des Schuljahrs in den Kindergarten ein. Die Frage nach dem optimalen Alter beim Eintritt in den Kindergarten bleibt jedoch umstritten und kommt erneut in verschiedenen Kantonen auf.

Vermehrt klagen Schulen, Lehrpersonen und Eltern über Probleme, die aufgrund des jungen Alters der Kinder bei der Einschulung auftreten. Die Kantone Nidwalden und Schwyz haben daher beschlossen, die Altersgrenze für die Einschulung wieder anzuheben. Als Gründe für die Befürwortung einer späteren Einschulung wird beispielsweise angeführt, dass negative Wirkungen der Altersunterschiede in den Klassen abgeschwächt werden können und am Ende der Schulzeit eine reifere Berufswahl-Entscheidung getroffen werden kann.

Trotz angestrebter Harmonisierung bleibt das Schuleintrittsalter in den Schweizer Kantonen somit unterschiedlich und entfacht eine erneute Diskussion über dessen Auswirkungen und Konsequenzen für die Kinder, Eltern und Schulen. Der Anhebung des Eintrittsalters in die Schule steht beispielsweise der Präsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz kritisch gegenüber. Er betont gegenüber der NZZ, dass so einem Teil der Kinder die Möglichkeit verwehrt werde, im Rahmen des Kindergartenunterrichts schon früh eine individuelle Förderung in einer professionellen Lernumgebung zu erhalten.

Tatsächlich ist ein guter Übergang in den Kindergarten für den späteren Bildungsweg des Kindes zentral und der Kindergarten ist ein wichtiger Ort der Förderung des jungen Kindes. Gerade für Kinder mit spezifischem Förderbedarf sollte es jedoch nicht nur als Aufgabe des Kindergartens verstanden werden, die frühe Förderung dieser Kinder sicherzustellen. Vielmehr sollten Angebote der frühen Förderung bereits für Kinder im Vorschulalter verfügbar sein, damit sie gemäss ihrem individuellen Entwicklungsstand und ihren Förderbedürfnissen unterstützt werden. Mit Förderangeboten ab der frühesten Kindheit wird dazu beigetragen, für möglichst alle Kinder gleiche Startchancen beim Eintritt ins formale Bildungssystem auf Stufe Kindergarten zu gewährleisten.

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