Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach 16 Jahren

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Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. 2018 verlängerte das Bundesparlament das Programm um weitere vier Jahre von 2019 bis 2023, da der Bedarf nach Betreuungsplätzen nach wie vor nicht gedeckt ist. Das BSV zieht jährlich Bilanz zu den durch das Impulsprogramm neu geschaffenen Betreuungsplätzen.

Bilanz nach 16 Jahren: 34'757 neue Plätze in Kitas und 25’324 in der schulergänzenden Betreuung

Von den in den letzten 16 Jahren bewilligten Gesuchen betrafen 1‘794 Kindertagesstätten, 1‘391 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 123 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen 3 Projekte mit Innovationscharakter (Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern).

Bei den Kindertagesstätten und den Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wurde hauptsächlich die Schaffung von neuen Institutionen, teilweise aber auch die Erhöhung von bestehenden Angeboten unterstützt. Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert.

Der Bund unterstützte damit in den letzten Jahren die Schaffung von insgesamt 60’081 neuen Betreuungsplätzen. 204 Gesuche, mit denen weitere 4‘900 Plätze geschaffen werden sollen, sind zurzeit noch in Bearbeitung. Gut ein Drittel der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0- bis 15-Jährige) haben die Kantone Basel-Stadt, Neuchâtel, Zürich, Waadt und Zug am meisten neue Plätze geschaffen. Die Unterschiede zwischen den Landesteilen sind beträchtlich: So wurden in der Westschweiz deutlich mehr neue Betreuungsplätze geschaffen als in der Innerschweiz, wo die Finanzhilfen im Landesvergleich am wenigsten in Anspruch genommen wurden.

70% der bewilligten Gesuche wurden durch eine private Trägerschaft eingereicht; bei den übrigen Gesuchen ist die Trägerschaft die öffentliche Hand und dabei meistens eine Gemeinde, seltener ein Kanton.

Grosser Bedarf an mehr Betreuungsplätzen: Das Impulsprogramm wird nochmals verlängert

Zwei vom BSV publizierte Evaluationen zum Impulsprogramm kamen Ende 2017 zum Schluss, dass die Finanzhilfen wesentlich zur Verbesserung des Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung in der Schweiz und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, jedoch weitere Investitionen notwendig sind. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats lancierte daraufhin eine Kommissionsinitiative, um das Impulsprogramm ab 2019 um weitere vier Jahre zu verlängern. In der Herbstsession 2018 stimmte das eidgenössische Parlament der Verlängerung des Impulsprogramms von 2019 bis 2023 mit einem Verpflichtungskredit von knapp 124,5 Millionen Franken zu.

Medienberichte:

  • SRF, 12.02.2019

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