Kanton Aargau: Gemeinden können mit Bundes-Finanzhilfen zur Senkung der Elternkosten rechnen

Seit Juli 2018 können Kantone und Gemeinden beim Bund Finanzhilfen beantragen, wenn sie selbst ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen und damit die Kosten der Eltern für diese Angebote senken. Mit diesen Bundes-Finanzhilfen soll also ein Anreiz für Kantone und Gemeinden geschaffen werden, in Betreuungsangebote zu investieren, sodass mehr Familien davon profitieren können. Die Bundes-Finanzhilfen werden während einer befristeten Periode an den Kanton oder die Gemeinde ausgerichtet, um deren finanzielle Mehrbelastung, welche durch die Subventionserhöhungen entstehen, abzufedern.

Als erster Kanton hat Aargau nach Inkrafttreten der neuen Finanzhilfen im Juli 2018 ein Gesuch gestellt, um diese Bundes-Finanzhilfen in Anspruch nehmen zu können. Im Rahmen des neuen Kinderbetreuungsgesetzes des Kantons Aargau ist nämlich vorgesehen, dass der Kanton sich ganz aus der Finanzierung des Betreuungsangebots zurückzieht und allein die Gemeinden dafür sorgen, dass den Familien ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Viele Gemeinden haben daher nun in den letzten Jahren die Subventionen erhöht, sodass mehr Familien von Betreuungsangeboten profitieren können.

In einem provisorischen Vorentscheid hat das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen den Aargauer Gemeinden nun eine Unterstützung im Rahmen der Finanzhilfen zugesagt. Demnach hätten die Gemeinden, die ihre Subventionen erhöht haben, von 2018 bis 2021 Anspruch auf Unterstützung im Umfang von insgesamt 8,3 Millionen Franken. Da die Bundes-Finanzhilfen erst im Sommer 2018 in Kraft traten, profitieren nur die Gemeinden davon, die 2018 ihre Subventionen gegenüber 2017 erhöht haben – für einige Pionier-Gemeinden, die ihre Subventionen schon früher erhöht haben, ist dies unbefriedigend.

Die Unterstützung durch Bundes-Finanzhilfen ist degressiv ausgestaltet. Dies bedeutet: Im ersten Jahr beteiligt sich der Bund mit 65 Prozent an den Subventionserhöhungen der Gemeinden, im zweiten Jahr mit 35 und im dritten Jahr mit 10 Prozent. Die Finanzhilfen dienen damit als "Starthilfe" und der Bund zieht sich danach wieder aus der Finanzierung zurück.

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