Europäische Union: Einigung für neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Im April 2017 stiess die Europäische Kommission eine neue Initiative an mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zu stärken. Im Januar 2019 haben nun das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über diesen Vorschlag erzielt. Dieser muss jedoch noch formal von den zwei Legislativorganen angenommen werden.

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zielt darauf ab, neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festzulegen. Konkret ist angedacht, dass Väter europaweit nach der Geburt eines Kindes einen Vaterschaftsurlaub von zehn Arbeitstagen beziehen können, der mindestens in der Höhe des Krankengeldes entlohnt wird.

Mit dem Vorschlag soll zudem die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Männer und Frauen ausgeglichener werden: Der Vorschlag sieht vor, den bestehenden Elternurlaub von je vier Monaten pro Elternteil zu stärken, indem zwei Monate neu nicht mehr zwischen den Elternteilen übertragbar sind. Der individuelle Anspruch soll vor allem für Väter einen stärkeren Anreiz schaffen, von der Möglichkeit der Elternzeit Gebrauch zu machen. Der Anspruch auf Elternurlaub soll künftig für Kinder bis 12 Jahre geltend gemacht werden können (statt bis derzeit zum achten Lebensjahr des Kindes). Ferner sollen auch die Rechte der Eltern gestärkt werden, um flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.

Der Beschluss ist ein Schritt hin zur Umsetzung der Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte. Die vorgesehenen Massnahmen der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatlebeben stellen eine Chance für berufstätige Frauen und Männer dar, die Betreuungspflichten gleichgestellt zu teilen. Damit sollen auch wirtschaftliche Negativanreize beseitigt werden, die Zweitverdienende davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

Weiterführende Informationen: