Kanton Schwyz: Bericht zur Situation der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung

Im Dezember 2015 reichten die Schwyzer Kantonsrätinnen Birgitta Michel Thenen (Grüne) und Dr. Karin Schwiter (SP) das Postulat "Mit bezahlbarer Kinderbetreuung gegen den Fachkräftemangel: Was tut der Kanton Schwyz?" ein. Die Regierung solle insbesondere prüfen, mit welchen Massnahmen das Kinderbetreuungsangebot bedarfsgerecht gestaltet, die Betreuungskosten der Familien gesenkt und negative Erwerbsanreize beseitigt werden könnten.

In seiner Antwort stellte der Regierungsrat 2016 fest, dass zur Beantwortung des Postulats keine genügende Datenbasis zur Verfügung steht. Der Kantonsrat erklärte das Postulat in der Folge für erheblich und der Kanton begann, Informationen und Daten zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zusammenzutragen sowie eine Befragung der Gemeinden, Schulen, Kinderbetreuungsangebote und weiterer Akteure durchzuführen. Auf dieser Datenbasis erstellte die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit nun einen Bericht zur Situation des Betreuungsangebots, das Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlaubt (Tagesfamilien, Kitas/Kinderhorte, Tagesschulen, Randzeitenbetreuung der Schulen und Blockzeiten/Mittagstische an Schulen).

In dem Bericht wird aufgezeigt, dass die Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten ausserfamiliären Betreuungsstrukturen auch im Kanton Schwyz zunimmt und so bereits heute viele Kinder familienergänzend betreut werden. Entsprechend der Nachfrage hat auch das Angebot an Kitas und schulergänzenden Angeboten in den letzten Jahren stark zugenommen, ist jedoch sehr ungleich auf die Gemeinden verteilt. Der äussere Kantonsteil weist deutlich mehr Angebote auf als der innere Kantonsteil.

Des Weiteren werden im Bericht folgende Feststellungen und Empfehlungen gemacht:

  • Der Kanton verfügt über eine explizite Verfassungsgrundlage zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Schaffung guter Voraussetzungen für familienergänzende Kinderbetreuung (§15 und §18 der Kantonsverfassung). Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Förderung von Betreuungsangeboten aber primär eine Gemeindeaufgabe.
  • Für die Sicherung der Mindestqualität wären Richtlinien im Bereich der Tagesfamilien und der schulergänzenden Kinderbetreuung ein hilfreiches Instrument.
  • Nur ein Teil der Angebote wird durch die öffentliche Hand unterstützt. Ohne staatliche Beiträge können die Einrichtungen jedoch keine abgestuften Tarife anbieten, die sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Familien richten. Das führt auch zu negativen Erwerbsanreizen – ein zweites Einkommen lohnt sich aufgrund hoher Betreuungskosten oft nicht.
  • Kurzfristig empfehlen die Studienautoren dem Kanton, einen engeren Austausch zwischen Kanton, Gemeinden und Trägerschaften zu initiieren für den Erfahrungsaustausch, die Abstimmung der Angebote, die Verbreitung von Best-Practice-Beispielen und die bessere Ausschöpfung der Finanzhilfen des Bundes.
  • Mittelfristig wird empfohlen, die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf eine kantonale Kinderbetreuungs-Strategie weiterzuentwickeln und so Fortschritte in den Bereichen Monitoring, Qualitätsrichtlinien, Finanzierung, schulergänzende Betreuung und Steuerabzüge zu erreichen. Im Zentrum sollte eine zielgerichtete, bedarfsgerechte und einheitliche Subventionierung von Elterntarifen stehen.
  • Langfristig empfiehlt die Hochschule dem Kanton, die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in eine umfassende Familienpolitik einzubetten.

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