Kanton Zürich: Neubeurteilung des Steueramts hebt gemeinnützigen Status von mehreren Kitas auf

Das Zürcher Steueramt hat rund 100 Kitas in Bezug auf ihren gemeinnützigen Status überprüft und kam bei 80 Einrichtungen zum Schluss, dass die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerbefreiung nicht mehr gerechtfertigt sei. Der Entscheid wird von der Zürcher Finanzdirektion damit begründet, dass sich die Kita-Landschaft in den vergangenen Jahren stark verändert habe. In Kitas würden Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten – damit sei ein Erwerbszweck gegeben und die Steuerbefreiung sei nicht zu rechtfertigen.

Der Kanton Zürich ist der erste Kanton in der Schweiz, der privaten Kitas den gemeinnützigen Status entzieht. Vertretende der Kindertagesstätten haben für den Entscheid des Steueramts wenig Verständnis. Unter anderem sprach sich die Geschäftsführerin des Verbands Kinderbetreuung Schweiz und Vorstandsmitglied des Netzwerks Kinderbetreuung, Nadine Hoch, dagegen aus. Sie betont in ihrer Stellungnahme, dass es stossend sei, dass vereinsbasierte Kitas mit ehrenamtlichen Vorständen nicht mehr als gemeinnützig eingestuft würden. Die meisten Kitas erwirtschaften keinen Profit, so Hoch, sondern leisten im Gegenteil einen wichtigen Beitrag zum service public.

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