Kanton Bern: Regierung nimmt Bundes-Finanzhilfen für Senkung der Betreuungskosten nicht in Anspruch

Die finanzielle Last familienergänzender Kinderbetreuung ist für viele Eltern in der Schweiz kaum tragbar. Sind beide Elternteile erwerbstätig und nehmen dafür familienergänzende Angebote für die Betreuung ihrer Kinder in Anspruch, so lohnt sich das Zweiteinkommen – meist dies der Frau – aufgrund der Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung kaum.

Mit den Finanzhilfen für die Senkung der Eltern-Kosten will der Bund die Kantone dazu bewegen, selbst mehr Subventionen aufzuwenden, um die Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung zu senken. Die Finanzhilfen sind eine Anstossfinanzierung während drei Jahren für die Kantone: Das heisst, dass die Kantone auch nach Ablauf der Bundes-Finanzhilfen die langfristige Weiterführung der Subventionen sicherstellen müssen.

Der Kanton Bern hat nun bekannt gegeben, dass er nicht bereit ist, Gelder aus diesem Bundestopf in Anspruch zu nehmen und selbst weitere Investitionen zu tätigen. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrats auf die parlamentarische Anfrage der Grünen Grossrätin Natalie Imboden hervor.

Die Begründung: 2019 plant der Kanton einen Wechsel im Subventionierungssystem der familienergänzenden Kinderbetreuung hin zu einem Betreuungsgutscheine-System für Eltern. Da der Regierungsrat beschlossen hat, dass dieser Wechsel auf das Gutscheinsystem für den Kanton "kostenneutral" zu erfolgen hat, sieht er sich nicht in der Lage, die Bundes-Finanzhilfen in Anspruch zu nehmen und selbst weitere Subventionen zu sprechen.

Medienbericht:

  • Der Bund, 07.04.2018 (nur für Abonnementen zugänglich)

Weitere Informationen:

  • Parlamentarische Anfrage Imboden "Wie viel Anstossfinanzierung des Bundes für Kinderbetreuung (100 Millionen) wird im Kanton Bern für die Verbesserung der Kinderbetreuung eingesetzt?" (S. 27), 14.03.2018
  • Antwort des Regierungsrats auf die parlamentarische Anfrage Imboden (S. 27-28), 28.03.2018