Kanton Zürich: Kantonsrat beschliesst Abstriche bei der heilpädagogischen Frühförderung

Eine Mehrheit des Kantonsrates folgte dem Antrag der Regierung, die Maximaldauer um zwei Jahre zu verkürzen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Es brauche eine klare Trennung von Frühbereich und Volksschule, so die Mehrheitsmeinung.

Kinder mit besonderem Bildungsbedarf sollen also ab dem Eintritt in den Kindergarten im Rahmen der schulischen Sonderpädagogik und sozialpädagogischen Familienhilfe anstatt der heilpädagogischen Früherziehung gefördert werden. Die Angebote der heilpädagogischen Früherziehung und der schulischen Sonderpädagogik sind allerdings nicht deckungsgleich. Letztere beinhalten keine Hausbesuche und keine regelmässige Unterstützung der Eltern.

Der Kantonsrat behält sich ausserdem vor, den Anspruch auf Früherziehung bei angespannter kantonaler Finanzlage weiter einzuschränken. Vertreter verschiedener Parteien wehrten sich gegen diese Sparversuche und verwiesen auf die erhöhten Kosten im Sonderschulbereich, die einem solchen Entscheid folgen würden. Die neue Regelung würde zudem gegen die Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung zur Sonderpädagogik verstossen. Der Antrag aus den Reihen der SP, auf eine Koppelung der Früherziehung an die Finanzlage des Kantons zu verzichten, hatte im Kantonsrat allerdings keine Chancen.

Im Vorfeld zur Debatte hatten Verbände und Fachleute aus dem Frühförderungsbereich ihre Bedenken publik gemacht und versucht, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier vom langfristigen Nutzen der heilpädagogischen Früherziehung zu überzeugen.

Medienberichte:

Weitere Informationen: