Kanton St. Gallen: Regierung lehnt Lockerung der Bewilligungspraxis für Kinderbetreuungsangebote ab

Ungenügende Versorgung mit Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung

Aktuelle Zahlen zur Versorgungssituation im Bereich familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen bestätigen die Ergebnisse eines Berichts des Forschungsinstituts Infras vom Frühjahr 2017: Im Kanton St. Gallen besteht Nachholbedarf bei Angeboten der Kindertagesbetreuung. Zurzeit stehen für rund 65‘000 Kinder von 0-12 Jahren gut 3‘800 Betreuungsplätze zur Verfügung, was einem Versorgungsgrad von lediglich 6 % entspricht.

Auffallend ist dabei, dass es grosse regionale Unterschiede, insbesondere zwischen Stadt und Land, gibt. Besonders prägnant zeigt sich diese Spannweite bei den Angeboten im Frühbereich. Das familienergänzende Kinderbetreuungsangebot wurde zwar in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut, deckt jedoch nach wie vor nicht die Nachfrage.

Regierungsrat lehnt es ab, qualitative Standards in der Kinderbetreuung zu senken

In diesem Kontext hat sich die CVP/GLP Fraktion im St. Galler Kantonsrat im Juni in einer Interpellation nach der kantonalen Bewilligungspraxis für Betreuungsinstitutionen erkundigt und fordert: "Wenn der Staat die Kinderbetreuung wirklich fördern will, dann müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Dies bedeutet unter anderem, dass die Standards beim Betreuungspersonal und bei den Infrastrukturen flexibilisiert und gelockert werden müssen."

In seiner Antwort hat der Regierungsrat insbesondere den Vorschlag, die qualitativen Anforderungen an das Betreuungspersonal zu lockern, abgelehnt. Denn frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung habe nachweislich nur dann positive Effekte, wenn sie von hoher Qualität ist. Die Regierung verweist daher auf die Bedeutung gut qualifizierter Fachkräfte in der Kinderbetreuung und lehnt es ab, die Ausbildungsanforderungen zu senken.

Um auf die prekäre Angebotssituation im Kanton zu reagieren, muss die Regierung dem Kantonsrat bis Anfang 2018 einen Bericht mit konkreten Handlungsmöglichkeiten vorlegen. Eine gewisse Flexibilisierung der Richtlinien für Kitas soll dabei auch ins Auge gefasst werden, z.B. mit individuelleren Gestaltungen der Gruppengrössen.

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