Bericht: Familienfreundliche Arbeitsbedingungen in den Kantonen

Der Bericht des SECO stellt eine Fortführung der Inhalte auf der Plattform zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar und fasst die Informationen für das Jahr 2016 zusammen.

Bezüglich der Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltungen gaben 15 Kantone an, dass die Unterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung für Arbeitnehmende in einem Reglement oder offiziellen Dokument geregelt ist. Bei den Hauptorten waren es 11. Die Unterstützungsangebote sind bei einem Drittel der Kantone respektive Hauptorte finanzieller, bei einem weiteren Drittel organisatorischer Natur. Beim restlichen Drittel bedienen sich die Kantone oder Hauptorte beider Instrumente. Seit 2014 habe in diesem Bereich kaum eine Entwicklung stattgefunden.

7 Kantone (AG, AI, GL, NW, SH, SZ, ZG) gaben an, dass sie über keine Fördermassnahmen zuhanden der Wirtschaft verfügen. 2014 waren es noch 9 Kantone, die keine entsprechenden Massnahmen hatten. Im Kanton Basel-Stadt besteht z.B. seit 2006 unter dem Namen "Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel" eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Verwaltungsstellen und Wirtschaftsverbänden. Die öffentlich-private Partnerschaft setzt sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und entsprechende staatliche Rahmenbedingungen ein. So kennt Basel-Stadt für Eltern ein verfassungsmässiges Recht auf finanziell tragbare Tagesbetreuungsplätze für ihre Kinder.

Weitere Beispiele für Fördermassnahmen in Bezug auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft sind:

  • Unternehmenswettbewerbe
  • Kampagnen
  • Tagungen, Workshops
  • Weiterbildungsangebote
  • Webseiten
  • Beratungsstellen

Weitere Informationen: