Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mit Grippe in die Krippe

Arbeitnehmende Eltern haben gemäss Arbeitsrecht bei Krankheit ihrer Kinder das Recht, bis zu drei Tage zuhause zu bleiben und sich um sie zu kümmern. Gemäss Corinne Schärer von der Gewerkschaft Unia werde dieses Recht aber nicht immer in Anspruch genommen. Arbeitnehmer würden sich vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlen, unter allen Umständen zur Arbeit zu erscheinen. Nadine Hoch von kibesuisse bestätigt dies. Der Druck in der Arbeitswelt sei für Mütter, die oft in Teilzeit arbeiten, sehr hoch. Kommen dann noch Abwesenheiten aufgrund der Krankheiten ihrer Kinder dazu, würde dies ihre Situation noch prekärer machen.

Der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands Roland Müller empfiehlt Eltern, für potenziell auftretende Betreuungsfälle wie ein krankes Kind im Voraus passende Strukturen zu schaffen, um Arbeitsausfälle zu verhindern. In Notfällen und zur Überbrückung könne auch Home-Office eine Lösung sein.

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