Leitfaden Frühe Kindheit IV: Good-Practice-Kriterien bei familienergänzender Bildung- und Betreuung

Kriterium 5: Zugang zu den Angeboten gewährleisten

Auf der Ebene der Ausgestaltung der Angebote ist zu gewährleisten, dass auch Kinder aus sozial benachteiligten Familien einen Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsplätzen erhalten.

Indikatoren dafür sind:

  • Spezifische Anreize, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien Bildungs- und Betreuungsangebote möglichst hürdenfrei nutzen können, sind vorhanden.
  • Fremdsprachige Kinder können ab zwei Jahren in Kontakt mit der Regionalsprache kommen. Sie besuchen mindestens fünf, idealerweise zwanzig Stunden pro Woche ein familienergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot.
  • Die familienergänzende Betreuungszeit beträgt maximal 10 Stunden pro Tag.

Kriterium 6: Hohe Einrichtungs- und Betreuungsqualität sicherstellen

Auf der Ebene der Ausgestaltung der Angebote ist zudem wichtig, dass familienergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote eine hohe Einrichtungs- und Betreuungsqualität gewährleisten.

Indikatoren dafür sind:

  • Ein angemessener Betreuungsschlüssel zwischen ausgebildeter Betreuungsperson und Kindern aus sozial benachteiligten Familien ist gewährleistet.
  • Die Dienstpläne ermöglichen stabile und konstante Beziehungen.
  • Bei der Aufnahme von Kindern, die das Angebot nur während eines Teils der Woche besuchen, werden Modelle gewählt, die Konstanz in der Kindergruppe erlauben.
  • Die Einrichtung verfügt über grosszügige und vielseitig gestaltete Innenräume sowie Aussenräume (Flächen, auf welchen sich die Kinder mit Fahrzeugen bewegen können, wie auch unebene Flächen mit Sträuchern oder Bäumen).
  • Die Fachpersonen ermöglichen den Kindern einen vielseitigen, bewegungsintensiven und gut rhythmisierten Ablauf.
  • Die Fachpersonen unterstützen die Kinder beim Schlichten von Streitigkeiten und pflegen ein angenehmes Gruppenklima.
  • Die Fachpersonen bauen zu allen Kindern tragfähige Beziehungen auf und pflegen einen liebevollen Erziehungsstil, welcher sich am Rhythmus und an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
  • Die Fachpersonen achten darauf, dass der Lärmpegel tief gehalten wird.

Kriterium 7: Unterstützende Rahmenbedingungen sichern eine qualitativ gute Begleitung der Kinder

Ebenfalls wichtig ist auf der Ebene der Ausgestaltung der Angebote, dass es leistungsunterstützende Rahmenbedingungen gibt, welche es Fachpersonen ermöglichen, eine qualitativ gute Betreuung sicherzustellen.

Indikatoren dafür sind:

  • Die Arbeitszeit umfasst für alle pädagogischen Fachpersonen bezahlte Vor- und Nachbereitungszeiten.
  • Vertretungen wie beispielsweise ein Pool von Springerinnen und Springern sind für allfällige Arbeitsausfälle organisiert.

Kriterium 8: Wissen der Fachpersonen im Bildungs- und Gesundheitsbereich gewährleisten

Auf der Ebene der Fachpersonen ist es wichtig, dass Personen, welche Kinder aus sozial benachteiligten Familien betreuen, über fundiertes Wissen im Bildungs- und Gesundheitsbereich verfügen, insbesondere auch im Bereich der Förderung der psychischen Gesundheit der Kinder.

Indikatoren dafür sind:

  • Die Fachpersonen, welche mit sozial benachteiligten Familien arbeiten, verfügen über spezifisches Wissen und können bei Fragen auf ein Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten zugreifen.
  • Die Fachpersonen verfügen über fundierte Basiskompetenzen in allen relevanten Erfahrungsfeldern, insbesondere in der alltagsintegrierten Sprachförderung.
  • Die Fachpersonen haben fundierte fachliche Kenntnisse in der Beobachtungsdokumentation und der darauf aufbauenden Planung.
  • Fachpersonen erhalten im Interesse einer guten Betreuungsqualität Möglichkeiten für Unterstützung (bspw. Coaching) und zu Weiterbildungen.

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