Kanton Obwalden: Keine Beteiligung der Wirtschaft an Betreuungskosten

Gemäss dem Willen des Regierungsrates wäre Obwalden der erste Deutschschweizer Kanton gewesen, welcher die lokale Wirtschaft verpflichtet hätte, sich finanziell an der Kinderbetreuung zu beteiligen.

FDP und SVP stellten sich jedoch mit einem Antrag gegen die Pläne der Regierung. Das Parlament lehnte die Regierungslösung letztlich mit 33 gegen 12 Stimmen ab.

Seit 2007 sind die Obwaldner Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet genügend familienergänzende Betreuungsplätze bis zum Schuleintritt bereitzustellen.

Nun sollen alle Gemeinden Angebote für Schülerinnen und Schüler ausserhalb der regulären Unterrichtszeit schaffen damit letztere in der Zeit zwischen 7 bis 18 Uhr durchgehend betreut sind.

Die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen werden weiterhin durch einkommensabhängige Beiträge der Eltern sowie durch kantonale und kommunale Beiträge finanziert.

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