Mit grosser Mehrheit (23 zu 9 Stimmen) beschloss das Zuger Stadtparlament am 4. Oktober 2016 die Einführung von Betreuungsgutscheinen. Diese sollen an berechtigte Familien abgegeben werden mit dem Ziel, deren Wahlfreiheit zu erhöhen, die Warteizeit auf einen Kita-Platz zu verkürzen und das verfügbare Haushaltseinkommen, vor allem des Mittelstandes, zu steigern.
Die Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Stadt Zug beruht auf einer Motion der FDP-Fraktion vom 2. Juli 2015, wo sie ein Wechsel von der Objektfinanzierung (wo Subventionen an den Leistungserbringer ausgerichtet werden) zu einem subjektfinanzierten System vorschlagen, wie es die Gemeinden Baar und Cham realisiert haben.
Das Gutscheinsystem soll laut Berechnungen zwischen 3,68 und 4,78 Mio. Franken kosten, im Gegensatz zu rund 3 Mio. Franken, welche das heutige System verursacht. Die Umsetzung des Gutscheinsystems ist auf Anfang 2019 geplant.
Die Einführung von Betreuungsgutscheinen wurde im Zuger Stadtparlament kontrovers diskutiert. Gefordert wurde unter anderem, dass Instrumente geschaffen werden müssen, um die Qualität der Leistungen zu sichern und nach kantonal einheitlichen Lösungen oder einem neuen Mischmodell gesucht werden soll.
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