Kanton Aargau: Kein Krippengesetz ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden

"Eine positive Wirkung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung beziehungsweise auf die gesellschaftliche Integration der Kinder kann damit nicht oder kaum noch erreicht werden", befürchtet der Regierungsrat, solange die finanzielle Beteiligung der Gemeinden freiwillig bleibt. Sollte der Grosse Rat das Gesetz weiter abschwächen, behält die Regierung sich vor, es zur Ablehnung zu empfehlen (vgl. Aargauer Zeitung, 28.11.2015).

Der grosse Rat des Kantons Aargau hatte das Kinderbetreuungsgesetz im Sommer in der ersten Lesung mit 71 zu 50 Stimmen gutgeheissen, allerdings unter Abschwächung der ohnehin schon minimalen Vorgaben im Regierungsratsentwurf.