Bericht des Bundesrats: Gesundheit von Müttern und Kindern mit Migrationshintergrund

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Thematik und sieht die primäre Arbeit beim Umsetzen der Massnahmen bei den Leistungserbringern aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Er will die Bemühungen des TAK-Dialogs "Aufwachsen – gesund ins Leben starten" weiter unterstützen, verzichtet aber darauf, konkrete weitergehende Massnahmen zu beschliessen.

Im Bericht wird deutlich, dass die Gesundheit der Kinder und Mütter mit Migrationshintergrund sehr heterogen ist und sich je Herkunftsregion stark unterscheidet. Insgesamt zeigt der Bericht auch, dass es für die Schweiz nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die den Zusammenhang der gesundheitlichen Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt und den Zugang zum Gesundheitssystem für Migrantinnen beleuchten. Dies hängt mit der schlechten Datenausgangslage zusammen, die für den Bereich Migration und Gesundheit zur Verfügung stehen.

Als Grundlage für den Bericht dienen verschiedene Studien und Recherchen, die in den letzten Jahren vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegeben worden sind (Übersicht).


Risikofakten für die Gesundheit von Mutter und Kind

Es zeigt sich, dass die Unterschiede in der Mutter-Kind-Gesundheit nur teilweise durch sozioökonomische Ungleichheiten erklärt werden können. Eine schlechtere Mutter-Kind-Gesundheit hat demzufolge verschiedene Ursachen, die sich bei Frauen und Kindern mit Migrationshintergrund oft kumulieren. Die Auswirkungen einer tiefen Schulbildung oder schlechter Arbeitsbedingungen verstärken sich durch migrationsspezifische Faktoren wie mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende soziale Netzwerke, Unkenntnis des schweizerischen Gesundheitssystems oder prekärer Aufenthaltsstatus.


Versorgungssituation und Versorgungslücken

Grundsätzlich unterstehen in der Schweiz alle wohnhaften Personen dem Krankenversicherungsobligatorium – auch Sans Papiers. Um den Migrantinnen den Zugang zu Informationen und medizinischen Angeboten zu erleichtern, gibt es Bemühungen, die Kompetenzen der Gesundheitsfachleute im Umgang mit Migrantinnen und Migranten zu stärken.

Als Versorgungslücken werden im Bericht insbesondere die nach wie vor schlechte Erreichbarkeit von vulnerablen Gruppen sowie Lücken in der Betreuungskette nach der Geburt genannt. Insbesondere die fehlende Kontinuität der Betreuung im Wochenbett, besonders für Wöchnerinnen in psychosozialen Krisen oder mit postnataler Depression, dürfte für Migrantinnen belastend sein, da sie aufgrund sprachlicher Barrieren und einer oft schlechteren Kenntnis des lokalen Versorgungssystems schwerer Hilfe organisieren können.


Beitrag des Bundes

Im Rahmen des Integrationsdialogs "Aufwachsen – gesund ins Leben starten" der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK wurden gemeinsam mit den beteiligten Dialogpartnern aus Berufsgruppen und staatlichen Stellen Aktionsfelder und konkrete Unterziele definiert. Darauf aufbauend hat eine Arbeitsgruppe konkrete Empfehlungen zuhanden der Dialogpartner formuliert. Der vorliegende Bericht des Bundesrats begrüsst diese und nimmt diese so auf. Der Bundesrat will die Bemühungen der TAK weiterhin unterstützen – insbesondere durch die Stärkung der Sprachkompetenz der Migrantinnen und Migranten (Verbesserung der Sprachkenntnisse für werdende Eltern, Finanzierung der Kurse) und die Erweiterung der Kompetenzen des Gesundheitspersonals im Umgang mit Migrantinnen und Migranten (Online-Weiterbildung sowie Förderung des interkulturellen Dolmetschens im Gesundheitswesen).

Zusätzlich zum TAK-Integrationsdialog sieht der Bund die folgenden Massnahmen vor:

  • SEM und BAG stellen sicher, dass die Asylsuchenden in den zukünftigen Bundeszentren einen adäquaten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben.
  • Das Bundesamt für Statistik (BFS) verbessert die Qualität der Daten im Bereich der Perinatalstatistik.
  • Der Bund Nationales Forschungsprogramm (NFP) "Versorgungforschung im Schweizer Gesundheitssystem" lanciert. In einem solchen Programm könnten auch Fragen betreffend Zugang und Versorgung vulnerabler Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem aufgegriffen werden (Entscheid durch den BR am 24.6.15, vgl. Medienmitteilung).