Kinderbetreuung im Parlament: Rückschau auf die Wintersession 2014

Der Nationalrat hat über die Volksinitiative der CVP "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" debattiert. Dabei hat er einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative überwiesen. Der Gegenvorschlag geht weniger weit als die Initiative und verzichtet auf eine Definition der Ehe im Gesetz und schliesst die Individualbesteuerung nicht aus. Die Initiative empfiehlt er zur Ablehnung. Der Ständerat wird sich nächstes Jahr mit der Vorlage befassen.

Am letzten Tag der Session hat der Nationalrat eine Reihe von weiteren Vorlagen in einem beschleunigten Verfahren erledigt. Aus familienpolitischer Sicht ist insbesondere folgender Vorstoss zu erwähnen: Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter wollte vom Bundesrat in ihrer Interpellation "Gezielte Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung" wissen, wie ein Finanzierungskonzept für die Finanzhilfen aussehen könnte, wie eine genaue Übersicht über fehlende Plätze erstellt werden könnte und welche Rahmenbedingungen man für eine langfristige und gezielte Finanzhilfe der familienergänzenden Kinderbetreuung aufzeichnen könnte. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die verschiedenen Evaluationen des Impulsprogramms und hält fest, dass die langfristige Perspektive für die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung von der längerfristigen Entwicklung der Nachfrage nach Betreuungsplätzen und damit von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends abhängt. Die Interpellantin ist mit der Antwort teilweise befriedigt.

Ebenfalls behandelt wurde die Interpellation von Alec von Graffenried "Es gibt keine Statistik über die Väter".

Im Ständerat wurde das Postulat von Ständerätin Liliane Maury Pasquier "Ein Kind, eine Zulage" debattiert. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Unklarheiten im geltenden Bundesrecht sowie die Möglichkeiten, dieses zu ändern, untersucht werden. Mit der Änderung soll verhindert werden, dass für ein Kind zwei Familienzulagen bezogen werden können, wenn ein Elternteil bei einer internationalen Organisation in der Schweiz arbeitet. Der Ständerat hat das Postulat an den Bundesrat überwiesen.

Schliesslich beschäftigte sich der Ständerat auch noch mit der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Bezug auf den Kindesunterhalt. Die Gesetzesänderung stellt die Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und berücksichtigt damit eine gesellschaftliche Realität. Der Ständerat heisst diese Änderung weitestgehend gut.


Neue Vorstösse aus der Wintersession 2014

Während der Wintersession 2014 sind die folgenden Vorstösse eingegangen, die die familien- und schulergänzende Betreuung tangieren:


Hängige Vorstösse

Im Zusammenhang mit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind die folgenden Vorstösse noch hängig: