Kanton Aargau: Grosser Rat weist das neue Kinderbetreuungsgesetz zurück

Die Ablehnung kam durch eine unheilige Allianz aus SVP und SP zustande. Während die SVP die familienergänzende Kinderbetreuung aus Kostengründen nicht in die Zuständigkeit des Kantons aufnehmen möchte, will die SP die Volksinitiative "Kinder und Eltern" des Lehrerverbandes alleine zur Abstimmung bringen und kritisiert an der regierungsrätlichen Vorlage, dass sie den Zugang nicht für alle Bevölkerungsschichten gewährleiste und keine Ansprüche an die notwendige Qualität stelle.

Der Vorschlag des Regierungsrates für ein Kinderbetreuungsgesetz war als Gegenvorschlag zu dieser Initiative gedacht.

Inzwischen hat die CVP des Kantons Aargau angekündigt, die Lancierung einer Volksinitiative mit dem Inhalt des regierungsrätlichen Rahmentgesetzes zu prüfen. Dafür wären 3000 Unterschriften notwendig. Das Begehren käme dann ohne Änderungen durch den Grossen Rat vors Volk. Fraglich ist jedoch, ob es zeitlich noch möglich ist, die beiden Volksinitiativen gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen (spätestens am 9. April 2015).


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