Frühkindliche Bildung hat auch mit Kinderrechten zu tun: NGO-Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz beleuchtet auch Aspekte des Frühbereichs

Wir haben diese hier zusammengestellt:

In seinen Schlussbemerkungen der letzten Concluding Observations im Jahr 2002 legte der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz nahe, Massnahmen zur Schaffung einer grösseren Anzahl an Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen, um so Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern zu befriedigen. Das Netzwerk Kinderrechte empfiehlt nun im NGO-Bericht, die Einführung des Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in die Praxis der familienergänzenden Kinderbetreuung zu fördern. Ausserdem legt das Netzwerk Kinderrechte nahe, die Schweiz zur Schaffung von national verbindlichen Rechtsgrundlagen zur Verankerung und Förderung der familien- und schulergänzenden Betreuung zu verpflichten. Mit Bezug auf die Studie für das Nationale Forschungsprogramm 52 zur familienergänzenden Kinderbetreuung geht der Bericht davon aus, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für den Vorschulbereich nur 40% des Nachfragepotenzials deckt.

Der NGO-Bericht richtet sein Augenmerk unter anderem auf besonders verletzliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen, wozu auch Sans-Papier-Kinder gehören. Dazu empfiehlt das Netzwerk Kinderrechte, Sans-Papier-Eltern und ihren Kindern den Zugang zur vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung und zu Angeboten der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie zu Angeboten der Jugendhilfe zu ermöglichen. Was Kinder mit einer Behinderung angeht wird im Bericht nahegelegt, die inklusive Bildung im vorschulischen Bereich zu fördern. Denn es gibt heute in der Schweiz höchstens punktuell Konzepte und Projekte zur inklusiven Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten in vorschulischen Bildungsräumen wie Spielgruppen, Kindertagesstätten oder Spielplätzen.

Gleichzeitig mit dem Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz auch den Bericht zur Umsetzung des 2. Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Beide Berichte werden dem UN-Kinderrechtsausschuss im Juni von einer Delegation des Netzwerks Kinderrechte Schweiz präsentiert.


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