Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach 11 Jahren

Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie 21 Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert. Im Rahmen der drei Projekte mit Innovationscharakter, die ebenfalls von den Finanzhilfen profitieren, wurde die Einführung der Betreuungsgutscheine in der Region Luzern unterstützt (vgl. Bilanz nach 11 Jahren).

Die neuste Evaluation des Programms zeigt, dass das Impulsprogramm sein Ziel erreicht hat und dies auch nachhaltig: 98% der Kindertagesstätten und 95% der schulergänzenden Einrichtungen sind auch nach dem Ende der Finanzhilfen noch in Betrieb.


Verteilung der neu geschaffenen Plätze

Die Verteilung über die Kantone fällt dabei unterschiedlich aus. Rund ein Drittel der Finanzhilfen gehen an die lateinische Schweiz. Gemessen an der Bevölkerung (0-16 Jährige) profitieren die Kantone Basel Stadt, Waadt, Neuenburg, Zürich und Zug am meisten vom Impulsprogramm.


Impulsprogramm ist befristet

Die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung zur Schaffung neuer familienergänzender Betreuungsplätze ist nach wie vor gross. Das Impulsprogramm ist bis zum 31. Januar 2015 befristet. Der bis dahin zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken wird jedoch nicht ausreichen, alle bis dahin eintreffenden Gesuche zu unterstützen. Daher ist bereits eine Prioritätenordnung in Kraft, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der verfügbaren Gelder zum Ziel hat.

Das Netzwerk Kinderbetreuung unterstützt daher die parlamentarische Intiative Quadranti, die eine Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen fordert.

Die Position des Netzwerk Kinderbetreuung zur Anstossfinanzierung können Sie im offiziellen Positionspapier nachlesen.


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