Bundesrat: Nationales Programm zur Armutsbekämpfung

Die Hauptzuständigkeit für die Armutsbekämpfung liegt bei Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen. Der Bund nimmt deshalb mit dem Nationalen Programm eine unterstützende und koordinierende Rolle ein und setzt seinen Schwerpunkt darauf, die Bildungschancen zu erhöhen, um so Armut durch Prävention zu vermeiden. Mit der Umsetzung des Nationalen Programms betraut ist das Eidgenössische Departement des Innern (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) (vgl. Medienmitteilung vom 15.05.2013 und Artikel der NZZ vom 16.05.2013).

Das Programm umfasst folgende vier Handlungsfelder und eine Programmlinie:

  • Handlungsfeld "Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene"
  • Handlungsfeld "Soziale und berufliche Eingliederung"
  • Handlungsfeld "Lebensbedingungen"
  • Handlungsfeld "Wirkungsmessung und Monitoring"
  • Programmlinie "Information und Vernetzung der Akteure"

Untenstehende Abbildung gibt einen Überblick über das Programm:

Bild_Nationales_Programm_gegen_Armut.png

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