Kanton Aargau: Regierung nimmt neuen Anlauf für bedarfsgerechtes Betreuungsangebot

Familienergänzende Kinderbetreuung soll eine Gesetzesgrundlage erhalten, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und die Chancengerechtigkeit sowie die Integration der Kinder zu verbessern. Dabei soll die Benützung der Angebote freiwillig und das Angebot flächendeckend und bedarfsgerecht sein.

Der Regierungsrat reagiert damit auf die verschiedenen Vorstösse zum Thema. Diese wurden von verschiedenen Parteien eingereicht, nachdem der Grosse Rat im Januar 2012 ein neues Kinderbetreuungsgesetz in der zweiten Lesung abgelehnt hat.

Über die Stellungnahme des Regierungsrates berichtet die TagesWoche vom 2. März 2012.