Kanton Aargau: Grosser Rat für bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung

Im Kanton Aargau hat fast jede zweite Gemeinde noch kein familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot. Mit 71 gegen 42 Stimmen beschloss nun der Grosse Rat (Parlament), dass sich dies ändern soll. Gemeinden sollen voraussichtlich ab dem Schuljahr 2014/2015 verpflichtet sein, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen.

Diese Aufgabe können die Gemeinden auch an Dritte übertragen oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden erfüllen. Die Kosten für das bedarfsgerechte Angebot sollen sich Kanton, Gemeinden, Eltern sowie teilweise Arbeitgeber und der Bund teilen.

In der Debatte äusserte sich einzig die SVP gegen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (Botschaft des Regierungsrates vom 6.04.2011) und kündigte an, die Revision in einer allfälligen Volksabstimmung zu bekämpfen.

Alle anderen Parteien erhoffen sich von der Revision, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, die Kaufkraft der Familien zu erhöhen, Sozialkosten zu vermindern und Integration sowie Chancengleichheit der Kinder zu fördern. So soll insgesamt die Attraktivität des Kantons gesteigert werden.

Die zweite Lesung im Grossen Rat ist für den 6. Dezember 2011 geplant. Bei einem Referendum würde die Volksabstimmung in der zweiten Hälfte 2012 stattfinden und das Gesetz könnte anfangs 2013 in Kraft treten.

Hier können Sie den Verlauf des Geschäftes im Grossen Rat verfolgen.