Folgetreffen zur Verfassungsgrundlage: Förderung und Betreuung von Kindern ab Geburt

Der Anlass wurde mit einer Präsentation des Netzwerks Kinderbetreuung eröffnet, in der die aktuellen politischen Ereignisse im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) vorgestellt wurden. Zentral erläutert wurden der UNESCO-Bericht, die parlamentarische Initiative von Nationalrat Aebischer, das Postulat der WBK-N 19.3417 und die Schaffung einer Verfassungsgrundlage:

Ende Februar 2019 veröffentlichte die UNESCO-Kommission die Publikation «Für eine Politik der frühen Kindheit – Eine Investition in die Zukunft». Mit der Veröffentlichung wurde der Diskussion um eine koordinierte und umfassende Politik der frühen Kindheit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden neuer Schub verliehen. Die parlamentarische Initiative 17.412 möchte die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweizer Bildungspolitik verankern, indem die Zielgruppe des Bundesgesetzes über die Förderung von ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) auf «alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab Geburt bis zum vollendeten 25. Altersjahr» (Art. 4, Bst. a) erweitert wird. Zur parlamentarischen Initiative läuft bis zum 29. November 2019 die Vernehmlassung. Durch das Postulat der WBK-N 19.3417 soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühen Förderung von Kindern in der Schweiz zu erarbeiten. Das Postulat wurde im Nationalrat nur knapp angenommen, was den Bund in seiner zurückhaltenden Vorgehensweise im Bereich FBBE bestärkt.

Um eine koordinierte Politik der frühen Kindheit auf nationaler Ebene zu etablieren, regt das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz mit weiteren Partnern die Diskussion zur Schaffung einer nationalen Verfassungsgrundlage an. Beabsichtigt wird, dass sich der Bund selbst stärker engagiert und die Möglichkeit erhält, die Kantone lösungsgerichtet zu unterstützen. Dazu soll Art. 67 der Bundesverfassung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen um einen neuen Absatz zur Förderung und Betreuung ergänzt werden.

Im Anschluss an das Input-Referat wurden die Idee und das Vorgehen zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage mit allen Teilnehmenden diskutiert. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass selbst ohne einstimmigen Konsens die Weiterarbeit und der Austausch zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage geschätzt wird. Gefordert werden zudem mehr Absprachen mit anderen laufenden politischen Initiativen und die Erstellung einer Roadmap, um bestehende Aktivitäten im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung besser zu koordinieren. Ausserdem sollen weitere Akteure für das Anliegen und eine Zusammenarbeit gewonnen werden, wie etwa Elternorganisationen, Jugendverbände und insbesondere nationale und kantonale politische Akteure.

Anlässlich der Veranstaltung wurde die Bildung von Arbeits-/Interessensgruppen angeregt:

  • Weiterarbeit an der Ausgestaltung des Verfassungstexts
  • Erstellen einer Roadmap (Koordination der verschiedenen politischen Initiativen)
  • Abklärung weiterer möglicher Partnerschaften.

Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 18. Oktober 2019 beim Netzwerk Kinderbetreuung für eine Zusammenarbeit (info@netzwerk-kinderbetreuung.ch) in diesen Arbeitsgruppen anzumelden.

Ein weiteres Folgetreffen mit allen Fachorganisationen und ersten Erkenntnissen aus den Arbeitsgruppen ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen.