Stadt Zug: Abgabe von Betreuungsgutscheinen wird an Lohn- und Anstellungsbedingungen geknüpft

Die Stadt Zug will künftig Betreuungsgutscheine an bezugsberechtigte Eltern erteilen, damit diese sich eine Kita im ganzen Kanton Zug aussuchen können. Um künftig für die Abgabe von Betreuungsgutscheinen der Stadt Zug anerkannt zu werden, müssen Kindertagesstätten unter anderem die Lohn- und Anstellungsempfehlungen von kibesuisse für Fachpersonal in Kindertagesstätten einhalten. Dies beschloss der Zuger Gemeinderat Ende Juni bei der Beratung der Änderung des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung.

Der Zuger Gemeinderat anerkennt damit Mindestlohnvorgaben und -anstellungsbedingungen als Steuerungsinstrument, um pädagogische Fachkräfte in Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen und Qualität sicherzustellen.

Medienberichte:

Weitere Informationen:

  • Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission an den Grossen Gemeinderat vom 04.06.2018: Neues Finanzierungsmodell "Betreuungsgutscheine" für die Betreuung in Kindertagesstätten; Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern, 2. Lesung
  • Empfehlungen von kibesuisse, u.a. zu den Themen Lohn- und Anstellungsbedingungen von Fachpersonen in Betreuungsstrukturen