Postulat fordert die Prüfung neuer Finanzierungsmodelle für die familienergänzende Kinderbetreuung

Nadine Masshardt verlangt in ihrem Vorstoss "Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Mehr familienergänzende Betreuungsplätze dank geteilter Finanzierung" die Prüfung eines neuen Modells zur Sicherstellung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Dieses sieht die folgenden Eckpfeiler vor:

  • Eltern sollen für jedes ihrer Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ein Anrecht auf einen Betreuungsgutschein haben, sofern sie familienergänzende Kinderbetreuung aufgrund von Erwerbstätigkeit, Aus-/Weiterbildung oder ausgewiesener Freiwilligenarbeit in Anspruch nehmen.
  • Der Betreuungsgutschein soll mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes decken.
  • Gemeinden, Kantone, Bund und Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten sollen gemeinsam dafür sorgen, dass genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und finanziert werden.

Der Vorstoss zielt darauf ab, verschiedene Problematiken, die sich heute für Familien mit Kindern in der Schweiz stellen, anzugehen. Namentlich bezahlen Eltern insbesondere in der Deutschschweiz im internationalen Vergleich nach wie vor ungemein viel für den Betreuungsplatz ihres Kindes. Dies führt zu fehlenden oder gar negativen Erwerbsanreizen, mit dem Resultat, dass insbesondere Mütter auf Erwerbstätigkeit verzichten.

In den Westschweizer Kantonen haben sich bereits verschiedene Modelle durchgesetzt, bei denen grössere Arbeitgeber für die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung in die Pflicht genommen werden, wie es nun auch das Postulat von Nadine Masshardt vorsieht.

Der Bundesrat lehnt das Postulat ab: aus seiner Sicht ist der Ausbau der geltenden Bundeskompetenzen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung nicht angezeigt.

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